Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er setzt sich ausschliesslich aus Amtsträgern der Kirchenpflege Lausen zusammen, und besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Er erlässt über die Einzelheiten der Organisation ein Stiftungsreglement, das von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist. Er leitet die Stiftung gemäss den gesetzlichen Vorschriften, gemäss der Stiftungsurkunde sowie den Bestimmungen des Stiftungsreglements. Der Stiftungsrat orientiert an der Kirchgemeindeversammlung der ref. Kirchgemeinde Lausen über die Aktivitäten der Stiftung.
- Der Stiftungsrat besorgt alle Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung nach aussen. Er kann die Verwaltung des Stiftungsvermögens ganz oder teilweise auch an Dritte übertragen.
- Er bestimmt diejenigen seiner Mitglieder, welche die rechtsverbindliche Unterschrift für die Stiftung führen sowie die Art der Zeichnung.
- Der Stiftungsrat konstituiert und ergänzt sich selbst (Kooptation), wobei nur Mitglieder der Kirchenpflege Lausen wählbar sind. Er beschliesst mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Die Präsidentin/der Präsident hat den Stichentscheid. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
Unser Stiftungsrat trifft sich mindestens zweimal jährlich.
Unser aktueller Stiftungsrat hat folgende Mitglieder:
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Präsidentin, Personelles |
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Vizepräsidentin, Kinder, Familien, Jugendliche und junge Erwachsene |
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Finanzen, Personelles |
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Pfarrer, Aktuar |
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Liegenschaften |
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Technik |
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Senioren |
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